Zuschuss zur Durchführung der Jugendsozialarbeit beantragen
Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit mit dem Ziel, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, sozialpädagogische Hilfen anzubieten und junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Erforderliche Unterlagen
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind dort erhältlich.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung darf nur bewilligt werden, wenn der Zuwendungsempfänger
- a) mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zuvor eine Vereinbarung zur Ausgestaltung der Jugendsozialarbeit abgeschlossen hat und
- b) sich dazu verpflichtet hat, sicherzustellen, dass für die finanzielle Abwicklung sowie das Monitoringverfahren das vom Land kostenfrei zur Verfügung gestellte EDV-Programm ISAP-iDE genutzt wird.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit mit dem Ziel, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten sowie in Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Gegenstand der Förderung ist die Jugendsozialarbeit in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit jungen Menschen sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit.
Fristen
Laufzeit der Förderung
Weitere Informationen
Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme.