Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
Ihre zuständige Stelle
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Torgelow
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr u. 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Keine Angabe
Aufzug vorhanden:
Keine Angabe
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Referat II 600 - Wohnraumförderung, Wohnungswesen und Bauwirtschaft
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
- die Modernisierung von Wohnraum,
- der Erwerb von Belegungsrechten,
- der Erwerb bestehenden Wohnraums,
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).