Anliegerbescheinigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Pantlitz

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundes- bzw. Landesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ribnitz-Damgarten
60.100 Sachgebiet Planen und Bauen

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03821 8934-001

Mitarbeiter

Frau Anke Bende
Telefon: 03821 8934-616
Position: Sachbearbeitung
Frau Michael Nickel
Telefon: +49 3821 8934-612
Position: Sachbearbeitung
Herr Jan Moldenhauer
Telefon: 03821 8934-614
Position: Sachbearbeitung
Frau Doreen Wilke
Telefon: 03821 8934-813
Position: Sachbearbeitung
Frau Anett Ahrens
Telefon: 03821 8934-617
Position: Sachbearbeitung
Herr Uwe Rahden
Telefon: +49 3821 8934-615
Position: Sachbearbeitung
Heiko Werth
Telefon: +49 3821 8934-610
Position: Sachbearbeitung
Herr Guido Keil
Telefon: 03821 8934-611
Position: Sachbearbeitung
Frau Jenny Harms
Telefon: 03821 8934-921
Position: Sachbearbeitung

Öffnungszeiten

Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Am Markt
Anzahl: 20
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundes- bzw. Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Weitere Informationen

keine