Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundes- bzw. Landesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Ihre zuständige Stelle
Gemeinde Dummerstorf
Griebnitzer Weg 2
18196
Dummerstorf
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Termine nach Vereinbarung!
Parkplätze
1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Busverbindung
Bus:
Linie 113
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundes- bzw. Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Weitere Informationen
keine