Erschließungsbeitrag Erhebung

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land - Bauamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Frau C. Bagniewski
Telefon: 038203 701-68
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiter/in Tiefbau / Straßenverwaltung; Stellv. Leiterin
Herr E. Jänke
Telefon: 038203 701-65
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Vergabestelle
Frau A. Dibbert
Telefon: 038203 701-60
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Hochbau
Frau C. Haase
Telefon: 038203 701-69
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau C. Bartel
Telefon: 038203 701-62
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Frau A. Michen
Telefon: 038203 701-13
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
N. N.
Telefon: 038203 701-61
Fax: 038203 701-40
Position: Leiter/-in Bauamt
Frau L. Heekmann
Telefon: 038203 701-59
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Hochbau
Frau D. Stamm
Telefon: 038203 701-17
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau N. Augustin
Telefon: 038203 701-64
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
R. Schulz
Telefon: 038203 701-63
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.