Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Hagenow
Eheschließung / Sterbefälle
Lange Straße 28-32
19230
Hagenow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Das Standesamt Hagenow ist für die Stadt Hagenow und die Gemeinden des Amtes Hagenow-Land zuständig.
Damit Ihre Anliegen ungestört und ohne Verzögerungen bearbeitet werden können, ist die Vereinbarung eines Vorsprachetermins erforderlich.
Termine können telefonisch unter +49 3883 623 121 (Eheschließungen), +49 3883 623 122 (Geburten), +4903883 623 123 (Sterbefälle und Urkundenservice) und +49 3883 623 125 (Urkundenservice und Kirchenaustritte) oder per E-Mail unter standesamt@hagenow.de , geburten@hagenow.de und urkundenstelle@hagenow.de vereinbart werden.
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Frau
Susanne
Warncke
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.hagenow.de
WWW:
Digitaler Briefkasten
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Voraussetzungen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.
Kosten
Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).
Verfahrensablauf
Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.