Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
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Zur Auswahl aus der Liste
Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
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Amt Güstrow-Land
18273 Güstrow, Barlachstadt
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Bauverwaltung
18273 Güstrow, Barlachstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Voraussetzungen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.
Kosten
Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).
Verfahrensablauf
Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.