Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben

Ausgewähltes Gebiet: Klützer Winkel

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Ihre zuständige Stelle

Amt Klützer Winkel
Fachbereich IV - Bauwesen

Schloßstraße 1
23948 Klütz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038825 393-0
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19
Papierfax

Mitarbeiter

Bauamt
Telefon: 038825 393-400
Fax: 038825 393-710

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

Mi. 09:00 – 12:00 Uhr

Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr

Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro)

Hinweis:

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach
vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin).

Persönliche Termine können
- telefonisch unter 038825/393-0
- per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de
oder hier Online vereinbart werden.

Parkplätze

Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Spezielle Hinweise für Amt Klützer Winkel:

Wegen des überwiegend ländlichen Charakters unseres Landkreises Nordwestmecklenburgs ist die wichtigste Säule der getrennten Bioabfallentsorgung die Eigenkompostierung auf dem selbstgenutzten Grundstück. Die meisten der in privaten Haushalten anfallenden biologischen Abfälle sind problemlos kompostierbar. Dadurch entsteht ein hochwertiger biologischer Dünger für den Garten. Diese Verwertungsart verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

  • Der Kompostplatz sollte auf lockerem Boden an einem Platz im Halbschatten angelegt werden. Vermeiden Sie einen Platz an unmittelbarer Grenze zum Nachbarn.
  • Schichten Sie zunächst grobes Material (grob zerkleinert) auf, Höhe ca. 20 cm. Dies sorgt für eine Ableitung von Regenwasser und für eine Luftzufuhr.
    Mischen Sie die anderen zu kompostierenden Materialien und bringen Sie diese auf dem Komposthaufen auf.
  • Gelegentliches Auftragen von etwas Gartenerde wirkt einem Austrocknen entgegen und sorgt für Bodenorganismen, die die biologischen Abfälle zersetzen sollen. Bei einer Höhe von etwa 1 m ist die Kapazität des Komposthaufens ausgeschöpft.
  • Der Komposthaufen sollte ein- bis zweimal pro Jahr umgesetzt werden. 
  • Der Rohkompost kann nach etwa einem halben Jahr bereits als Dünger genutzt werden (am besten einmal Durchsieben).

Pflanzenkrankheiten sind kein Grund für Gartenfeuer
Viele Gartenbesitzer mögen Pflanzen, die von einer Krankheit befallen sind, nicht selber kompostieren. Sie gehen davon aus, dass erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile durch Feuer beseitigt werden müssen, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung im Garten zu verhindern. Pflanzenkrankheiten dienen deshalb häufig als Begründung für Gartenfeuer.
Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, die Gartenfeuer sind somit unnötig!

Richtig ist, dass der Pflanzenschutzdienst des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V ) die Vernichtung von Pflanzen oder Pflanzenteilen, die von bestimmten Krankheiten befallen sind, empfiehlt.

„Vernichten“ bedeutet aber nicht zwangsläufig „verbrennen“
Bei der Kompostierung in ausreichend großen Komposthaufen entstehen laut Pflanzenschutzdienst Temperaturen, unter denen Krankheitserreger und Schädlinge wie Pilze, Viren, Bakterien oder Insekten absterben. Wichtig ist insbesondere, dass kühle Randbereiche durch Umsetzen auch in das warme Innere gelangen. Astwerk muss ggf. vorher zerkleinert werden. Wer bei seinem eigenen Komposthaufen Bedenken hat, dass die nötigen Temperaturen erreicht werden, kann die Abfälle der Bioabfallsammlung übergeben oder sie zu einer Kompostanlage bringen. In den Kompostieranlagen der Profis herrschen auf jeden Fall die richtigen Bedingungen! Wer keine Biotonne hat, kann erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile auch in den normalen Hausmüll geben.

Ausnahme von dieser Regel ist das Auftreten von Quarantäneschadorganismen wie Feuerbrand (Erwinia amylovora). Dabei handelt es sich um eine für Pflanzen aus der Familie der Rosengewächse (inklusive Baumobst wie Apfel, Pflaumen etc.) hochansteckende Bakterienkrankheit. Hier müssen erkrankte Pflanzen an Ort und Stelle gerodet und verbrannt werden, um den Erreger nicht durch den Transport zu verschleppen. Benutzte Werkzeuge und die Kleidung sind zu desinfizieren. Für Feuerbranderkrankungen besteht eine Meldepflicht beim Pflanzenschutzdienst.

Weitere Informationen des Pflanzenschutzdienstes über Pflanzenkrankheiten und ihre Bekämpfung erhalten Sie im Internet über die Suchbegriffe „LALLF Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten“.

Nachfolgend finden Sie die Abfuhrtermine/ Tourenpläne für den Landkreis Nordwestmecklenburg (außer Hansestadt Wismar).