Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
Sie haben bereits einige Semester Medizin im Ausland studiert und möchten nun die Hochschule wechseln? Informieren Sie sich hier.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. keine Sprechzeit
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
- alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
- oder – falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
- Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
- ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)
Studium im Ausland:
- Antrag
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
- alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
- eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
- Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
- Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)
Voraussetzungen
- Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium
Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:
- Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.
Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.
Regelung in M-V: Die Gebühr beträgt zwischen EUR 30,00 und EUR 95,00. Sie richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Portokosten sind zu übernehmen, wenn der Bescheid förmlich zugestellt wird.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.
Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.
Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.
Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.
Fristen
Keine