Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen

Ausgewähltes Gebiet: Hagenow, Stadt

Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Hagenow
Recht / Statistik / Wahlen

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03883 623-0
Fax: 03883 721-087

Mitarbeiter

Herr Erik Hofmann
Telefon: 03883 623-138
Position: Fachbereichsleiter/-in

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Frau Susanne Warncke
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.hagenow.de
WWW: Digitaler Briefkasten
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
  • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

  • Sie sind wahlberechtigt

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

Auszügen von Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

keine

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:

  • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Gemeindebehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlbehörden. Gemeindewahlbehörden sind für die amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.