Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Standesamt

Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Frau Dorena Beyer
Telefon: 03874 526-187
Fax: 03874 526-109
Position: Standesbeamtin
Frau Svenja Unger
Telefon: 03874 526-198
Fax: 03874 526-109
Position: Standesbeamtin
Frau Beate Ott
Telefon: 03874 526-188
Fax: 03874 526-109
Position: Standesbeamtin

Öffnungszeiten

Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung die schriftliche Vollmacht der berechtigenden Person und der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • gegebenenfalls den Nachweis über das rechtliche Interesse
  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
  • Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Lebenspartnerschaftsurkunde: 15,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde 7,50 EUR

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Neben der persönlichen sowie schriftlichen Beantragung per Post, Fax oder E-Mail haben Sie auch die Möglichkeit die Urkundenbestellung online vorzunehmen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Vor Ausstellung der Urkunde erhalten Sie eine Gebührenaufforderung. Nach Begleichung der Gebühr wird Ihnen die Urkunde übersandt.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

  • § 61-66 PStG (Benutzung)
  • § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
  • § 48 PStG
  • § 50 PStG

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt: