Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen

Ausgewähltes Gebiet: Insel Poel, Ostseebad

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Ihre zuständige Stelle

Ostseebad, Gemeinde Insel Poel
SG Bürgerdienste (Meldewesen/Gewerbe)

Gemeinde-Zentrum 13
23999 Insel Poel, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038425 42810
Fax: 038425 428122

Mitarbeiter

Frau Ricarda Lehmann
Telefon: 038425 4281-21
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

keine

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.