Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Stavenhagen

Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Ihre zuständige Stelle

Reuterstadt Stavenhagen

Schloß 1
17153 Stavenhagen, Reuterstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Neue Straße 35
17153 Stavenhagen, Reuterstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 39954 283-0

Öffnungszeiten

  • Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

formloser Antrag im Original, der

  • Familiennamen,
  • die Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • die genaue Anschrift enthalten muss;
  • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
    • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
    • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
    • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
    • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

keine

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.