MV-Musterleistung

M-V Musterleistung für den Musterprozess des MV-Serviceportals.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

MV-Musterdokument

Die M-V Musterleistung kann kostenlos beantragt werden.

Der Verfahrensablauf entspricht dem M-V Musterprozess des M-V Serviceportals.

Dies ist eine M-V Musterleistung für den Musterprozess des MV-Serviceportals, sie ist Bestandteil von Präsentations- bzw. Demonstrationsdaten.

Laufzeit der Förderung

vom 08.05.2023 bis zum 08.05.2024

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

bis zum 08.05.2024

Abruffrist: Fördermittel müssen abgerufen werden

12 Monate
nach Erteilung des Zuwendungsbescheids

Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden

6 Monate
nach Projektende

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Widerspruchsfrist

4 Wochen

Weitere Informationen

Löschfrist zum Testen: Nach Bescheid 2 Kalenderjahre.