Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

Ausgewähltes Gebiet: Putbus, Stadt

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Putbus
SGB Innere Verwaltung

Markt 8
18581 Putbus, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038301 643-0
Fax: 038301 292

Mitarbeiter

Frau Annmarit Last
Telefon: 038301 64331
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Julian Klinkenberg
Telefon: 038301 64335
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag          geschlossen

Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen!
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formuale:
  • Online-Dienst vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
  • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.