Sachkundenachweis für Züchter und Halter gefährlicher Hunde

Ausgewähltes Gebiet: Stavenhagen

Für die Erteilung der Erlaubnis, gefährliche Hunde nicht gewerbsmäßige zu züchten, zu halten und zu führen, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.

Ihre zuständige Stelle

Reuterstadt Stavenhagen

Schloß 1
17153 Stavenhagen, Reuterstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Neue Straße 35
17153 Stavenhagen, Reuterstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 39954 283-0

Öffnungszeiten

  • Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bei der Sachkundeprüfung sind insbesondere ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über

  • das Wesen und die Verhaltensweisen von Hunden,
  • das richtige Verhalten des Menschen gegenüber Hunden sowie
  • die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.

Die Sachkunde braucht nur für die Hunderasse oder -gruppe nachgewiesen zu werden, deren nichtgewerbsmäßige Haltung beabsichtigt ist.

Antragsteller, die gefährliche Hunde nichtgewerbsmäßig züchten wollen, haben außerdem gefestigte, auf die jeweilige Zucht bezogene kynologische Kenntnisse nachzuweisen.

Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil
 

Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde

Bitte wenden Sie sich an die Kreisordnungsbehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Wer gefährliche Hunde nicht gewerbsmäßig züchten, halten oder führen möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist u. a. ein Sachkundenachweis für den Umgang mit gefährlichen Hunden.