Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr, zum Beispiel durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Postanschrift

PostfachPostfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 115

Mitarbeiter

Behördenrufnummer 115
Telefon: 03871 115
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Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Formeller Antrag:

  • Name sowie Wohn- und Betriebssitz,
  • bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort,
  • Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
  • Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge.

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 PBefG:

  • Führungszeugnis,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung,
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis.

Antragstellende müssen

  • persönlich zuverlässig
  • finanziell leistungsfähig und
  • fachlich geeignet sein.

Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

Grundlage der Gebührenberechnung:

  • Anzahl der Fahrzeuge
  • der Laufzeit der Genehmigung
  • Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen,
  • Antragsprüfung,
  • Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.
  • Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.