Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Klützer Winkel

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Klützer Winkel
Ordnungswesen

Schloßstraße 1
23948 Klütz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038825 393-0
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19
Papierfax

Mitarbeiter

Ordnungsamt
Telefon: 038825 393-300
Fax: 038825 393-710

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.