Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung einzeln

Ausgewähltes Gebiet: Alt Brenz

Sie betreiben eine Anlage zur biologische Behandlung von Abfällen? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen ermitteln und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

Ihre zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abteilung Abt.5

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Susanne Baran
Telefon: +49 385 588-66530
Position: Dezernatsleitung
Henning Piep
Telefon: +49 385 588-66500
Position: Abteilungsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Emissionsmessbericht

Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen.

Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

Als Betreiber einer Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen von Geruchsstoffen und Dioxinen und Furanen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer anerkannten Sachverständigenstelle ermitteln zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist  ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.