Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung einzeln
Sie betreiben eine Anlage zur biologische Behandlung von Abfällen? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen ermitteln und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Ihre zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Abteilung STALUMM 5
Schlossplatz 6
18246
Bützow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
An der Jägerbäk 3
18069
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Emissionsmessbericht
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen.
Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen von Geruchsstoffen und Dioxinen und Furanen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer anerkannten Sachverständigenstelle ermitteln zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.