Kommunale Kulturförderung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Abt. Schule, Jugend und Förderangelegenheiten

Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-4001

Mitarbeiter

Herr Hübner
Telefon: 03841 251-4012

Öffnungszeiten

Montag:
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:


  • Förderantrag
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • Bei Erstantragsstellung: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.

Finanzierungsplan Institution (beschreibbar) (PDF, 45 kB, Kultur - Formular)

Finanzierungsplan Projekte (beschreibbar) (PDF, 39 kB, Kultur - Formular)

Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege (PDF, 60 kB, Kultur - Formular)

Mittelabruf (beschreibbar) (PDF, 24 kB, Kultur - Formular)

Mittelabruf weitere (beschreibbar) (PDF, 24 kB, Kultur - Formular)

Rechnerischer Nachweis Institution (beschreibbar) (PDF, 53 kB, Kultur - Formular)

Rechnerischer Nachweis Projekte (beschreibbar) (PDF, 43 kB, Kultur - Formular)

Verwendungsnachweis (beschreibbar) (PDF, 23 kB, Kultur - Formular)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (beschreibbar) (PDF, 38 kB, Kultur - Formular)

Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.

Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege (PDF, 68 kB, Kultur - Formular)

  • Die Antragstellung erfolgt bei der Hansestadt Wismar, Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar.
  • Bis zu einer Förderung von 1.000,00 € erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides direkt durch das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten.
  • Bei einer beantragten Förderung über 1.000,00 € entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales über die Förderung des Projektes. Im Anschluss wird der Zuwendungsbescheid ausgestellt.
  • Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist dann das Fördergeld mittels einem Formular abzurufen.
  • Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums muss innerhalb von drei Monaten der Verwendungsnachweis beim Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten eingereicht werden.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt: