Kommunale Kulturförderung beantragen
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Abt. Schule, Jugend und Förderangelegenheiten
Hinter dem Rathaus 6
23966
Wismar, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
- Förderantrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Bei Erstantragsstellung: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.
Finanzierungsplan Institution (beschreibbar) (PDF, 45 kB, Kultur - Formular)
Finanzierungsplan Projekte (beschreibbar) (PDF, 39 kB, Kultur - Formular)
Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege (PDF, 60 kB, Kultur - Formular)
Mittelabruf (beschreibbar) (PDF, 24 kB, Kultur - Formular)
Mittelabruf weitere (beschreibbar) (PDF, 24 kB, Kultur - Formular)
Rechnerischer Nachweis Institution (beschreibbar) (PDF, 53 kB, Kultur - Formular)
Rechnerischer Nachweis Projekte (beschreibbar) (PDF, 43 kB, Kultur - Formular)
Verwendungsnachweis (beschreibbar) (PDF, 23 kB, Kultur - Formular)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (beschreibbar) (PDF, 38 kB, Kultur - Formular)
Die Hansestadt Wismar, im Folgenden Fördergeber genannt, gewährt finanzielle Zuwendungen für Projekte und Leistungen in den Bereichen kulturelle Förderung, Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung/Projektförderung) und Wohlfahrtspflege, wenn die Kosten nicht aus
Eigenmitteln oder Einnahmen des Antragstellers/der Antragsstellerin finanzierbar sind.
Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege (PDF, 68 kB, Kultur - Formular)
- Die Antragstellung erfolgt bei der Hansestadt Wismar, Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar.
- Bis zu einer Förderung von 1.000,00 € erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides direkt durch das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten.
- Bei einer beantragten Förderung über 1.000,00 € entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales über die Förderung des Projektes. Im Anschluss wird der Zuwendungsbescheid ausgestellt.
- Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist dann das Fördergeld mittels einem Formular abzurufen.
- Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums muss innerhalb von drei Monaten der Verwendungsnachweis beim Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten eingereicht werden.