Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten

Ausgewähltes Gebiet: Alt Jassewitz

Wenn Sie alleinsorgender Elternteil sind, können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen und Hilfen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt erhalten.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss

Werkstraße 2
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-5101
Fax: 03841 3040-5199

Mitarbeiter

Frau A. Gromulies
Telefon: +49 3841 3040-5125
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnungen und -beratungen
Frau K. Kraack
Telefon: +49 3841 3040-5119
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau C. Brauer
Telefon: +49 3841 3040-5121
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau D. Lawal
Telefon: +49 3841 3040-5133
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau J. Betker
Telefon: +49 3841 3040-5124
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau C. Bartelt
Telefon: +49 3841 3040-5123
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Für Beurkundungen ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Alle Unterlagen, die evtl. schon bestehen können hilfreich sein.

Das können beispielsweise

  • anwaltliche Schreiben,
  • Gerichtsentscheidungen zum Unterhalt,
  • ggf. das Scheidungsurteil und
  • die Geburtsurkunde(n) des bzw. der Kinder
  • Gehaltsabrechnungen

sein.

Ferner sind mitzubringen:

  • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
  • ggf. Kontoverbindungsdaten
  • Geburtsurkunde des Kindes

Was im Einzelfall noch erforderlich ist wird im persönlichen Gespräch geklärt. Vor dem Besuch im Jugendamt wird angeraten sich vorher telefonisch anzumelden.

  • Eltern erhalten Beratung bis zum vollendeten 18. Lebensjahres ihres Kindes.
  • Kinder erhalten Beratung im Alter von 18  bis 21.

Die angebotene Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden von den Jugendämtern eigenverantwortlich angeboten. Die Sprechzeiten variieren je nach Jugendamt.

Eine Beistandschaft wird durch einen schriftlichen Antrag eingerichtet. Dieser Antrag ist formlos und kann selbst geschrieben oder bei dem örtlichen Jugendamt verfasst werden.

Vor einem Besuch beim Jugendamt ist in der Regel eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll.

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet, den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Nicht immer aber tut dieser Elternteil dies. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Für Betroffene stellt sich die Frage, wie sie hier weiter vorgehen können.

Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt kann einen alleinsorgenden Elternteil rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten. So können Schreiben an den anderen Elternteil formuliert werden und sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind, die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt werden. Ist Letzteres der Fall kann ein Titel erstellt werden, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.

Die Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.


Wenn der alleinsorgende Elternteil dies wünscht, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Das Jugendamt kann dann, in Vertretung des Kindes, selbständig an den zahlungspflichtigen Elternteil herantreten.
Es kann zum Beispiel

  • die Unterhaltshöhe berechnen,
  • den Elternteil zu Zahlungen auffordern,
  • den Eingang von Zahlungen kontrollieren,
  • falls erforderlich eine Klage einreichen und
  • rückständigen Unterhalt pfänden lassen.

Auch wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, kann nicht garantiert werden, dass tatsächlich Unterhaltszahlungen eingenommen werden können.
Eine Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird.

Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag vom Jugendamt in Unterhaltsfragen beraten werden. Auch ihnen kann in geeigneten Fällen eine Unterstützung angeboten werden.

Bei volljährigen Personen werden nicht die Eltern, sondern nur noch die Kinder vom Jugendamt beraten.

Die Mutter eines Kindes hat in der Mutterschutzzeit einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Das Jugendamt kann die Mutter eines Kindes für ihre eigenen Unterhaltsansprüche in der Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes beraten und in geeigneten Fällen unterstützen.

Betreut der Vater das Kind unmittelbar nach der Geburt hat er einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter. Auch in diesem Fall kann das Jugendamt eine Beratung und in geeigneten Fällen Unterstützung anbieten.