Hundehaltung Abmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Altheide

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Meldebestätigung (aktuell)

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fällen:

  • Ihr Hund ist entlaufen,
  • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.