Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Amt Dömitz-Malliß - Steuern
Slüterplatz 2
19303
Dömitz, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Hinweis:
Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.
Parkplätze
Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.