Hundehaltung Abmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Augzin

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Goldberg-Mildenitz

Lange Straße 67
19399 Goldberg, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 38736 820-0
Fax: +49 38736 820-36

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 15:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Meldebestätigung (aktuell)

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fällen:

  • Ihr Hund ist entlaufen,
  • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.