Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen
Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke mit anderen Eigentümerinnen und Eigentümern im gegenseitigen Einverständnis tauschen möchten, können Sie einen freiwilligen Landtausch beantragen.
Zuständige Stelle ermitteln
Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.
Welchen Ort muss ich eingeben?
Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.
In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:
Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.
Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.
Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtauschs
- Personalausweis oder Reisepass jeder Tauschpartnerin und jedes Tauschpartners
- gegebenenfalls:
- Vertretungsvollmachten
- Lageskizze
- Grundbuchauszüge
- Katasterauszüge
Kosten
Die Verfahrenskosten, zum Beispiel für Handlungen der Flurbereinigungsbehörde, trägt das Land. Erfolgt ein reiner Tausch von Flurstücken ohne Wertausgleich, besteht im Regelfall Kostenfreiheit für die Tauschpartner.
Sind finanzielle Wertausgleiche unter den Tauschpartnern im Freiwilligen Landtausch erforderlich, fallen gegebenenfalls gegenüber den Finanzbehörden zu entrichtende Steuern an.
Im Einzelfall entstehende Ausführungskosten (zum Beispiel Vermessungskosten oder Kosten zur Herrichtung der Tauschflächen) tragen Sie als Tauschpartner.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Mit dem freiwilligen Landtausch können Sie eigene ländliche Grundstücke mit anderen Landeigentümerinnen und Landeigentümern tauschen. Das Verfahren dient dazu, Grundstücke neu zu ordnen, um beispielsweise
- Fahrtwege zu verkürzen oder
- anstelle mehrerer verstreuter Parzellen eine größere zusammenhängende Fläche zu erhalten, die sich leichter bewirtschaften lässt.
Sie können den freiwilligen Landtausch auch für den Naturschutz und die Landschaftspflege beantragen.
Ihren Antrag auf einen freiwilligen Landtausch stellen Sie bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde. Diese leitet das Verfahren.
Vor dem Antrag müssen Sie sich mit Ihren Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern über die Tauschflächen und einen möglichen Wertausgleich einigen, zum Beispiel durch Ausgleichzahlungen. Die Flurbereinigungsbehörde hält die Vereinbarungen in einem rechtlich bindenden Tauschplan fest.
In der Regel werden ganze Flurstücke getauscht. Dann sind meist keine oder nur geringe Vermessungsarbeiten erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- §§ 103a bis 103i Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
- § 103a Flurbereinigungsgesetz
- § 3 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG)
- Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Flurbereinigungsgesetz (Zuständigkeits VO Flurbereinigung)
- Landesverordnung über die Errichtung von unteren Landesbehörden der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.