Einfache Meldebescheinigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Putbus, Stadt

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Putbus
SGB Innere Verwaltung

Markt 8
18581 Putbus, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038301 643-0
Fax: 038301 292

Mitarbeiter

Frau Annmarit Last
Telefon: 038301 64331
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Julian Klinkenberg
Telefon: 038301 64335
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag          geschlossen

Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen!
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.
  • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
  • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.
  • 5 Euro

Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

  • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
  • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
  • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
  • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
  • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.