Einfache Meldebescheinigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Demmin-Land

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Demmin-Land
Einwohnermeldewesen

Goethestraße 43
17109 Demmin, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03998 28060
Fax: 03998 2806111
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Frau Edeltraud Schumacher
Telefon: 03998 2806122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Doris Mamerow
Telefon: 03998 2806114
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr
zusätzliche Termine: nach Absprache

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.
  • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
  • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.
  • 5 Euro

Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

  • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
  • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
  • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
  • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
  • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.