Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Farpen

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 10 a
23974 Neuburg

Mitarbeiter

Frau Maggy Salow
Telefon: 038426 41042

Öffnungszeiten

Montag geschlossen Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr TERMIN ERFORDERLICH! Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 bis 12: Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr TERMIN ERFORDERLICH! Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr TERMIN ERFORDERLICH!

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.