Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Augzin

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Goldberg-Mildenitz
Einwohnermeldeamt

Lange Straße 67
19399 Goldberg, Stadt

Mitarbeiter

Frau Jäger
Telefon: +49 38736 820-21
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. 09:00 - 11:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.