Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust beantragen
Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
Ihre zuständige Stelle
Amt Dömitz-Malliß - Fachbereich Ordnung und Bürgerservice
Slüterplatz 2
19303
Dömitz, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Hinweis:
Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.
Parkplätze
Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Voraussetzungen
keine
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)