Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.

Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO