Jagderlaubnis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Arkona

Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen. Eine...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 115
Fax: +49 3831 357-444001

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Jagderlaubnisschein
  • Jagdschein

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde und Eintragung in Jagdschein bei im Zuständigkeitsbereich wohnenden Jagderlaubnisinhabern

Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen.

Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Wohnort) angezeigt werden.

Die Jagdbehörde kann die Zulassung von Jagdgästen aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.