Änderungen im Jagdschein eintragen lassen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-3020

Mitarbeiter

Herr Axel Paul
Telefon: 03871 722-3028
Position: SB Untere Jagdbehörde
Frau Bärbel Braun
Telefon: 03871 722-3030
Frau Brigitte Bliemeister
Telefon: 03871 722-3026
Frau Elfi Kaben
Telefon: 03871 722-3027

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

  • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
  • Jagdschein

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
 

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche
  • Änderung der Fläche, auf der eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wurde

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Der Jagdscheininhaber kann Eintragungen in den Jagdschein bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen. 

Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheines sein. Die Erteilung eines Jagdscheines erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.

Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.