Bienenhaltung anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Angerode

Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden.

Ihre zuständige Stelle

Die Anzeige der Haltung erfolgt beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Übermittlung der Daten des Tierhalters kann formlos schriftlich, per E-Mail oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.

Jeder, der Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Für die im Rahmen der Anzeige und Registrierung erbrachten Leistungen erhebt die zuständige Behörde Gebühren nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Gebührenziffer 1.7.25 der Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 15,00.

Der Bienenhalter muss spätestens zu Beginn der Haltung die Anzahl der Bienenvölker und deren Standort bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.

Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Gehegewild zur Fleischerzeugung, Bienen- und Hummelvölker, Geflügel) erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registriernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.