Tierquälerei verfolgen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Greschendorf

Das Tierschutzgesetz formuliert klar die Verantwortung des Menschen für das Tier. Somit ist es niemandem gestattet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Veterinärwesen

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599

Mitarbeiter

Herr S. Bley
Telefon: +49 3841 3040-3919
Fax: +49 3841 3040-83919
Funktion: Amtstierarzt
Frau U. Röder
Telefon: +49 3841 3040-3914
Fax: +49 3841 3040-83914
Funktion: Sachbearbeiterin Veterinärwesen/Tierschutz
Frau K. Gehrke
Telefon: +49 3841 3040-3902
Fax: +49 3841 3040-83902
Funktion: Sachbearbeiterin Haushalt
Frau O. Augustin
Telefon: +49 3841 3040-3915
Fax: +49 3841 3040-83915
Funktion: Sachbearbeiterin Veterinärwesen/Tierschutz
Frau P. Wiebensohn
Telefon: +49 3841 3040-3910
Fax: +49 3841 3040-83910
Funktion: Fachgebietsleitung Veterinärwesen, Amtstierärztin
Frau S. Uhlmann
Telefon: +49 3841 3040-3911
Fax: +49 3841 3040-83911
Funktion: Amtstierärztin

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden. Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:

  • Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (bleibt auf Wunsch anonym) 
  • Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist) 
  • Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
  • Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
  • Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
  • Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
  • Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.

Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.

Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen. 

  • Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

keine

  • Sie erstatten eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.
  • Der Sachverhalt wird geprüft (ggf. durch eine Vorortkontrolle) und es werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. 

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Verstöße werden in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.

Sollten in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt werden, sind diese bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt oder Polizei) anzuzeigen.

Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Veterinäramt übernimmt in diesem Fall die Rolle des Ermittlungsgehilfen.