Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden

Ausgewähltes Gebiet: Gehlsdorf

Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachgebiet Gewerbe- und sonstige Steuern - Hundesteuer

St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 381-2065
Fax: +49 381 381-2607

Mitarbeiter

Frau Gritt Lehnhardt
Telefon: +49 381 381-2051
Fax: +49 381 381-2607
Position: Sachbearbeiterin
Frau Christine Aust
Telefon: +49 381 381-2065
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz vor dem Haus
Anzahl: 10
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Leibnitzplatz
Straßenbahn: Linien 2, 3, 5 und 6

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.