Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden

Ausgewähltes Gebiet: Alt Schwerin

Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Malchow

Alter Markt 1
17213 Malchow, Inselstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199

Mitarbeiter

Herr Wolfgang Holbe
Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: kein Sprechtag
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.