Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Ausgewähltes Gebiet: Groß Schwaß
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Ihre zuständige Stelle
Leider konnte für die gesuchte Leistung keine zuständige Stelle ermittelt werden.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.