Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren
Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Putbus
SGB Innere Verwaltung
Markt 8
18581
Putbus, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Parkscheibe hinterlegen!
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde, ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.