Als Wahlhelfer verpflichtet werden

Ausgewähltes Gebiet: Grünhof

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Hagenow-Land
Fachdienst Zentrale Verwaltung

Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03883 6107-0
Fax: 03883 6107-35

Mitarbeiter

Frau Nina Roggmann
Telefon: 03883 6107-46
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Herr Lorenz Holz
Telefon: 03883 6107-45
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiter
Frau Anja Wegner
Telefon: 03883 6107-49
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Frau Susanne Schulz
Telefon: 03883 6107-67
Fax: 03883 6107-35
Position: Fachdienstleitung
Frau Antje Germer
Telefon: 03883 6107-33
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Frau Eve Riedl
Telefon: 03883 6107-37
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Frau Birgit Frank
Telefon: 03883 6107-26
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Frau Iris Shmilowsky
Telefon: 03883 6107-34
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Information zur Besucherregelung!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle

gelten folgende Regelungen:

Eine Terminvergabe ist erforderlich.

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung: 

  • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung
  • Altersgründe