Als Wahlhelfer verpflichtet werden

Ausgewähltes Gebiet: Horst

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Sanitz
Bürgerservice und Finanzverwaltung

Rostocker Str. 19
18190 Sanitz

Zentraler Kontakt

Telefon: 038209 480-0
Fax: 038209 48049

Mitarbeiter

Herr Steve Brockmann
Telefon: 038209 48012
Fax: 038209 48049
Position: Fachbereichsleitung

Öffnungszeiten

Dienstag:     09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl: 18
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung: 

  • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung
  • Altersgründe