Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen
Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Wahlen
Altwismarstraße 7-17
23966
Wismar, Hansestadt
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Weitere Anschriften
Postanschrift
23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Parkplätze
Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei
Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Lindengarten in Wismar
Bus:
Lindengarten in Wismar
Wismar Bahnhof
Regionalbahn:
Wismar Bahnhof
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus:
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
keine
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen
- auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
- auf jeden Wahlvorschlag
entfallen sind.
Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.
Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen
- auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
- auf jeden Wahlvorschlag
entfallen sind und wer damit gewählt ist.
Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.