Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Ungnade

Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.

Ihre zuständige Stelle

Amt Landhagen

Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen

Zentraler Kontakt

Telefon: 03834 8951-0
Fax: 03834 8951-99

Mitarbeiter

Herr Burgas
Telefon: 03834 8951-10
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Lossau
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen

  1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
  2. auf jeden Wahlvorschlag

entfallen sind.

Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.

Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen

  1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
  2. auf jeden Wahlvorschlag

entfallen sind und wer damit gewählt ist.

Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.