Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden

Ausgewähltes Gebiet: Kühlungsborn

Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Sitzungsdienst / Wahlen

Ostseeallee 20
18225 Kühlungsborn, Stadt Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038293 823-0
Fax: 038293 823-333

Mitarbeiter

Herr Reimer
Telefon: 038293 823-407
Fax: 038293 823-333
Position: Sachbearbeiter/-in

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag nach Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl: 8
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

keine

Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.