Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine genehmigungsbedürftige oder genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Bauordnung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-6300
Telefon: 03871 722-6301
Telefon: 03871 722-6302

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung (nur bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen)
  • Brandschutznachweis (wenn nicht bauaufsichtlich geprüft; nur bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen mit wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung)
  • Die bauliche Anlage ist genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei gestellt.
  • keine

Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlagen eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist. Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

  • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
  • Senden Sie die Anzeige an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine genehmigungsbedürftige oder genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, reichen Sie mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme auch die "Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung" ein.