Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Verkehrsüberwachung

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3871 722-3700
Telefon: 03871 722-3701

Mitarbeiter

Frau Kröger
Telefon: 03871 722-3722
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Dehmel
Telefon: 03871 722-3715
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Tack
Telefon: 03871 722-3728
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr Fischer
Telefon: 03871 722-3729
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Hehr
Telefon: 03871 722-3725
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Haase
Telefon: 03871 722-3727
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Ansorge
Telefon: 03871 722-3711
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr Rautenberg
Telefon: 03871 722-3723
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Scheel
Telefon: 03871 722-3730
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Günther
Telefon: 03871 722-3721
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr Hochleiter
Telefon: 03871 722-3717
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Brennicke
Telefon: 03871 722-3705
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Fengler
Telefon: 03871 722-3720
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Schulz
Telefon: 03871 722-3704
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Laesch
Telefon: 03871 722-3718
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Beckmann
Telefon: 03871 722-3703
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Häring
Telefon: 03871 722-3702
Position: SB Verkehrsordnungswidrigkeiten / stellvertret. Leiterin
Frau Herrmann
Telefon: 03871 722-3706
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Frau Müller
Telefon: 03871 722-3716
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

-    Anhörungsbogen
-    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

-    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

Es fallen keine Kosten an.

  • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
  • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
  • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
  • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.