Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mönchgut-Granitz

Der Einwohnerantrag ist ein Mittel zur Einflussnahme der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Einwohnerschaft kann mittels eines Einwohnerantrages beantragen, dass die Gemeindevertretung oder der Kreistag bestimmte Angelegenheiten behandelt.

Ihre zuständige Stelle

Amt Mönchgut-Granitz - Bürgeramt

Mitarbeiter

Frau Völkner
Telefon: 038303 16411
Fax: 038303 87368
Herr Baecker
Telefon: 038303 16421
Fax: 038303 87368
Herr Schellschmidt
Telefon: 038303 16511
Fax: 038303 87368

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Einwohnerantrag muss schriftlich an die Gemeindevertretung oder den Kreistag gestellt werden und eine Begründung enthalten.
Für die im Rahmen eines Einwohnerantrags erforderlichen Unterschriften sind Antragslisten oder Einzelanträge zu verwenden, die von jedem Antragsteller eigenhändig zu unterzeichnen sind. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Datum der Unterzeichnung lesbar einzutragen. Jeder neuen Unterschriftenseite der Antragslisten oder jedem Einzelantrag ist der Wortlaut des Antrags voranzustellen.
Der Einwohnerantrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichner zu vertreten. Die Namen der Vertretungspersonen sind jeder neuen Unterschriftenseite der Antragslisten oder jedem Einzelantrag voranzustellen.

keine

Der Einwohnerantrag wird an die Gemeindevertretung oder den Kreistag gerichtet. Die Gemeindevertretung oder der Kreistag entscheidet darüber, ob der Einwohnerantrag inhaltlich und hinsichtlich seiner formellen Voraussetzungen zulässig ist. Diese Entscheidung wird den Vertretungspersonen bekanntgegeben. Vor der Behandlung eines zulässigen Einwohnerantrags durch die Gemeindevertretung oder den Kreistag werden die Vertretungspersonen in der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages gehört.

Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde beziehungsweise eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten in der Gemeindevertretung beziehungsweise im Kreistag behandeln zu lassen.
Einwohneranträge dürfen nur wichtige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises zum Gegenstand haben.