Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Grevesmühlen, Stadt

Der Einwohnerantrag ist ein Mittel zur Einflussnahme der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Einwohnerschaft kann mittels eines Einwohnerantrages beantragen, dass die Gemeindevertretung oder der Kreistag bestimmte Angelegenheiten behandelt.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Kommunale Angelegenheiten/ Gremien

Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen, Stadt

Mitarbeiter

Kommunale Gremien
Telefon: 03881 723-132

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr

Mi. 09:00-12:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr

Fr. geschlossen

Hinweis:

Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.

Parkplätze

Anzahl: 80
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 5
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

PKW und öffentlicher Personennahverkehr

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Einwohnerantrag muss schriftlich an die Gemeindevertretung oder den Kreistag gestellt werden und eine Begründung enthalten.
Für die im Rahmen eines Einwohnerantrags erforderlichen Unterschriften sind Antragslisten oder Einzelanträge zu verwenden, die von jedem Antragsteller eigenhändig zu unterzeichnen sind. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Datum der Unterzeichnung lesbar einzutragen. Jeder neuen Unterschriftenseite der Antragslisten oder jedem Einzelantrag ist der Wortlaut des Antrags voranzustellen.
Der Einwohnerantrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichner zu vertreten. Die Namen der Vertretungspersonen sind jeder neuen Unterschriftenseite der Antragslisten oder jedem Einzelantrag voranzustellen.

keine

Der Einwohnerantrag wird an die Gemeindevertretung oder den Kreistag gerichtet. Die Gemeindevertretung oder der Kreistag entscheidet darüber, ob der Einwohnerantrag inhaltlich und hinsichtlich seiner formellen Voraussetzungen zulässig ist. Diese Entscheidung wird den Vertretungspersonen bekanntgegeben. Vor der Behandlung eines zulässigen Einwohnerantrags durch die Gemeindevertretung oder den Kreistag werden die Vertretungspersonen in der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages gehört.

Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde beziehungsweise eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten in der Gemeindevertretung beziehungsweise im Kreistag behandeln zu lassen.
Einwohneranträge dürfen nur wichtige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises zum Gegenstand haben.