Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Klützer Winkel

Der Einwohnerantrag ist ein Mittel zur Einflussnahme der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Einwohnerschaft kann mittels eines Einwohnerantrages beantragen, dass die Gemeindevertretung oder der Kreistag bestimmte Angelegenheiten behandelt.

Ihre zuständige Stelle

Amt Klützer Winkel
Gremiendienst

Schloßstraße 1
23948 Klütz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038825 393-0
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19
Papierfax

Mitarbeiter

Gremiendienst
Telefon: 038825 393-101
Fax: 038825 393-710

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

Mi. 09:00 – 12:00 Uhr

Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr

Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro)

Hinweis:

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach
vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin).

Persönliche Termine können
- telefonisch unter 038825/393-0
- per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de
oder hier Online vereinbart werden.

Parkplätze

Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Einwohnerantrag muss schriftlich an die Gemeindevertretung oder den Kreistag gestellt werden und eine Begründung enthalten.
Für die im Rahmen eines Einwohnerantrags erforderlichen Unterschriften sind Antragslisten oder Einzelanträge zu verwenden, die von jedem Antragsteller eigenhändig zu unterzeichnen sind. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Datum der Unterzeichnung lesbar einzutragen. Jeder neuen Unterschriftenseite der Antragslisten oder jedem Einzelantrag ist der Wortlaut des Antrags voranzustellen.
Der Einwohnerantrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichner zu vertreten. Die Namen der Vertretungspersonen sind jeder neuen Unterschriftenseite der Antragslisten oder jedem Einzelantrag voranzustellen.

keine

Der Einwohnerantrag wird an die Gemeindevertretung oder den Kreistag gerichtet. Die Gemeindevertretung oder der Kreistag entscheidet darüber, ob der Einwohnerantrag inhaltlich und hinsichtlich seiner formellen Voraussetzungen zulässig ist. Diese Entscheidung wird den Vertretungspersonen bekanntgegeben. Vor der Behandlung eines zulässigen Einwohnerantrags durch die Gemeindevertretung oder den Kreistag werden die Vertretungspersonen in der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages gehört.

Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde beziehungsweise eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten in der Gemeindevertretung beziehungsweise im Kreistag behandeln zu lassen.
Einwohneranträge dürfen nur wichtige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises zum Gegenstand haben.